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Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren für Mediziner*innen
Wenn für den Fall von Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Medizinergesellschaft oder zwischen einem Verkäufer und einem Käufer einer Praxis oder eines Gesellschaftsanteils Streitigkeiten entstehen und alle außergerichtlichen Beilegungsversuche einstweilen gescheitert sind, wäre ein prozessuales Verfahren vor den öffentlichen Gerichten unumgänglich.
Das bedeutet, dass die Streitfragen vor aller Öffentlichkeit ausgetragen werden.
Dabei gibt es teilweile delikate Fragen, die eben nicht an die Öffentlichkeit gehören.
Die Öffentlichkeit ist nur dann zu vermeiden, wenn ein Schiedsverfahren durchgeführt wird. Dieses Verfahren findet hinter verschlossenen Türen, also ohne Öffentlichkeit, statt.
Im Rahmen eines solchen Verfahrens hat der von uns in jedem Einzelfall gebetene Vorsitzende Richter zunächst einen Einigungsversuch im Wege der Mediation durchzuführen. Wenn das aber scheitert, dann geht das Verfahren nahtlos über in das streitige Verfahren.
Die Kosten eines solchen Verfahrens sind erheblich geringer als die Kosten eines Verfahrens vor den öffentlichen Gerichten. Diese finden in aller Regel in zwei Instanzen statt und werden dann in der zweiten Instanz meist doch verglichen.
Wir stellen ein Team an Spezialisten zusammen, die als Beisitzer in dem Schiedsgericht an dem Verfahren teilnehmen. Bei den Spezialisten handelt es sich in erster Linie um Mediziner, Sachverständige, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und spezialisierte Anwälte.